Formelles | Stimmberechtigt sind in der Gemeinde wohnhafte Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht nach Gesetz von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind. Der Stimmausweis ist beim Eintritt in das Versammlungslokal vorzuweisen und abzugeben. Ohne Stimmausweis kann kein Zutritt zum Versammlungslokal gewährt werden. Fehlende Stimmausweise können bis Montag, 31. März 2025, 17.00 Uhr, am Schalter des Einwohneramtes im Gemeindehaus Degersheim bezogen werden.
Der Geschäftsbericht wird nicht versendet und steht in erster Linie unter www.2024.degersheim.ch digital zur Verfügung. Bei Bedarf kann eine gedruckte Version in der Gemeinderatskanzlei bezogen oder unter der Telefonnummer 071 372 07 80 bestellt werden. Die detaillierte Jahresrechnung 2024 kann auf Wunsch bei der Finanzverwaltung bezogen werden.
Um Missverständnisse in der Auslegung zu vermeiden, sind Anträge an der Bürgerversammlung schriftlich einzubringen. Nach Beginn der Bürgerversammlung kann kein Zutritt zum Versammlungslokal mehr gewährt werden.
Vorversammlung | Mittwoch, 26. März 2025, 20.00 Uhr, in der evangelischen Kirche Degersheim.
An der Vorversammlung bietet sich die Gelegenheit zur Besprechung der Geschäfts- und Finanzberichte, der Jahresrechnung 2024 sowie des Budgets 2025. Ebenfalls bietet sich wiederum die Gelegenheit, in der Allgemeinen Umfrage nebst den Bürgerversammlungstraktanden auch Wünsche, Bedürfnisse und Anregungen zur Tätigkeit des Rates und der Verwaltung zu behandeln.